Aktualisierte Übertrittsregelungen

Aufgrund des mehrwöchigen Schulausfalls ergeben sich nochmals neue Regelungen bezüglich des Übertritts der 4. Klassen.

Hier haben wir für Sie die relevanten Neuerungen zusammengefasst:

Information zum Leistungsstand

  • Die schriftliche Information zum Leistungsstand erhalten die Erziehungsberechtigten in der Woche vom 20.04. – 24.04.2020.
  • Daraus geht der Stand in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht (HSU) zum Stand 13.03.2020 hervor (geschriebene, aber noch nicht herausgegebene Leistungsnachweise sind hier inkludiert)

Das Übertrittzeugnis

  • Offizielle Herausgabe des Übertrittszeugnis ist der 11. Mai.
  • Enthalten sind nur Ziffernnoten in den Fächern Mathe, Deutsch, HSU sowie Verbalbeurteilungen zum Sozialverhalten und Lern-und Arbeitsverhalten. Außerdem findet sich darin eine Feststellung der Eignung für den weiteren Bildungsweg sowie ein Hinweis auf ein Beratungsgespräch hinsichtlich der Schullaufbahn an den jeweiligen Grundschulen.
  • Es gibt keine freiwilligen oder verpflichtenden Leistungsnachweise mehr vor dem Übertrittszeugnis.  Relevant sind alle bis zum 13.03.2020 erbrachten Noten.

Schulanmeldung und Probeunterricht

  • Für die Anmeldung zum Besuch einer Realschule oder eines Gymnasiums gilt der Zeitraum 18.05. – 22.05.2020, an einem Musischen Gymnasium gelten Sonderregelungen. (Diese entnehmen Sie bitte den jeweiligen Homepages)
  • Der Probeunterricht an Realschulen und Gymnasien findet vom 26.05. – 28.05.2020 statt.

-> Sollten Sie noch weitere Fragen oder Anliegen haben, kontaktieren Sie gerne die Schule oder direkt die verantwortliche Klassenlehrerin.

Zum genaueren Nachlesen finden Sie hier das offizielle Schreiben des Kultusministeriums.