Notbetreuung an der Schule
In Abweichung zu den bisherigen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notfallbetreuung an der Schule und an der schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) gilt ab 27. April 2020 Folgendes:
Das Betreuungsangebot darf bereits in Anspruch genommen werden, soweit und solange
- ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig oder als Schülerin oder Schüler am Unterricht der Abschlussklassen ab 27. April 2020 teilnimmt oder
- eine Alleinerziehende bzw. ein Alleinerziehender erwerbstätig ist.
- dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und
- dass das Kind
- nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann
- keine Krankheitssymptome aufweist,
- nicht in Kontakt zu einer infizierten Person steht oder seit dem Kontakt mit einer infizierten Person 14 Tage vergangen sind und es keine Krankheitssymptome aufweist, und
- keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.
Weiterhin ist aber eine Anmeldung hierfür erforderlich:
Bitte teilen Sie uns genau die Tage mit, an denen Sie eine Betreuung benötigen ebenso wie die Bring- und Abholzeit.
Zur Anmeldung erreichen Sie uns entweder über Mail (info@mangfallschule-kolbermoor.de) oder ab Montag, 20.04.20 auch wieder telefonisch im Sekretariat. Alternativ können Sie natürlich auch der Klassenleiterin Ihres Kindes Bescheid geben.
Bitte vergessen Sie nicht, ihrem Kind das ausgefüllte Formular (entsprechend Ihres Bedarfs) für die Notbetreuung mitzugeben!
Hier finden Sie die Formulare:
Erklärung für Abschlussschüler
Erklärung für Alleinerziehende
Erklärung für infrastrukturkritische Berufe
Notfallbetreuung in den Pfingstferien
Außerdem findet auch außerhalb der Schulzeit in den Pfingstferien eine Notbetreuung statt. Auch hierfür bitten wir Sie um eine frühzeitige Anmeldung mit folgendem Formular. Formular Notbetreuung Pfingstferien