Wir bauen Brücken!

Krankmeldung

  • Sollte ihr Kind aufgrund einer Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen können, bitten wir Sie bis spätestens 7.55 Uhr in der Schule telefonisch, per Mail oder Fax Bescheid zu geben. (Link zu Sekretariat)
  • Ansteckende Krankheiten müssen der Schulleitung unverzüglich gemeldet werden. Eine Wiederzulassung zum Unterricht ist in diesem Fall nur mit elterlicher Bescheinigung, welche die Unbedenklichkeit bestätigt, möglich.
  • Sonderfall Läuse:
    Sollten Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen, besteht keine gesetzliche Attestpflicht mehr. Sie sind aber verpflichtet dies der Klassenlehrkraft zu melden, das der „Herd“ oft auch bei anderen Kindern liegen kann, bei welchen der Befall noch unbemerkt ist. Mit speziellen Mitteln aus der Apotheke dürfen die Kinder am nächsten wieder in die Schule kommen. Es empfiehlt sich in diesem Fall auch, dass sich alle Familienmitglieder prophylaktisch der Behandlung untersuchen.

Befreiung vom Sportunterricht:

Sollte Ihr Kind aufgrund einer Erkrankung, Verletzung oder ähnlichem nicht am Sportunterricht teilnehmen können, bitten wir Sie eine Entschuldigung dafür zu schreiben, welche bei der Lehrkraft abgegeben wird. Wenn der Sportunterricht in der letzten Stunde erfolgt und ihr Kind früher nach Hause gehen darf, benötigen wir in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung eines Erziehungsberechtigten.