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Schulwegunfall, und nun?

Leider kann es dazu kommen, dass sich Ihr Kind auf dem Weg zur Schule oder auf dem Heimweg verletzt. In diesem Fall informieren Sie bitte möglichst umgehend die Schule, spätestens aber am dritten Tag, da dies der Unfallversicherung gemeldet werden muss.

Sollte bei Ihrem Kind eine ärztliche Behandlung notwendig sein, erwähnen Sie bitte unbedingt, dass es sich um einen Schulwegsunfall handelt und die Abrechnung somit über die Unfallversicherung der Schule abgewickelt wird.