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Beurlaubung

Beurlaubungen genehmigt die Schulleitung nur in sehr dringenden und nicht verschiebbaren Ausnahmefällen (z. B. Gerichtstermin, dringender Arzttermin, Beerdigung…), wenn eine Verschiebung auf den Nachmittag nicht möglich ist.

Muss Ihr Kind also unbedingt einen derartigen Termin wahrnehmen, ist es erforderlich, dafür mindestens drei Tage zuvor einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung vorzulegen. Es ist nicht möglich, eine Beurlaubung von einer Klassenlehrkraft genehmigen zu lassen.

Der versäumte Unterrichtsstoff ist in diesem Fall von dem Schüler selbstständig nachzuarbeiten.

Dieser Antrag ist im Sekretariat erhältlich und sollte möglichst eine Woche vorher abgegeben werden. Über den Antrag entscheidet der Schulleiter.

Gerne können Sie den Antrag auch hier runterladen und gleich ausgefüllt abgeben.

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