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Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4

 

Durch die schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 4 im Januar erhalten die Eltern frühzeitige Informationen, um ggf. mit den Lehrkräften geeignete Fördermaßnahmen besprechen zu können. In der 4. Jahrgangsstufen gibt es keine Lernentwicklungsgespräche oder Zwischenzeugnisse.

 

Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung

Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis.

Es beinhaltet

  • die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht,
  • eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.
  • für den Besuch eines Musischen Gymnasiums zusätzlich den Nachweis einer einschlägigen musischen Begabung (z. B. durch die Note im Fach Musik im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise)

Das Übertrittszeugnis stellt sicher, dass alle Erziehungsberechtigten über den derzeit geeigneten Bildungsweg ihres Kindes informiert sind.

 

Übertrittsvoraussetzungen Realschule

  • Für die Aufnahme ist eine Durchschnittsnote von 2,66 oder besser erforderlich.
  • Für alle anderen Schüler führt die Realschule einen Probeunterricht in Deutsch und Mathematik durch. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. 
  • Wenn in beiden Fächern die Note 4 erreicht wurde, können sich die Eltern für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden.


Übertrittsvoraussetzungen Gymnasium

  • Für die Aufnahme ist eine Durchschnittsnote von 2,33 oder besser erforderlich
  • Für alle anderen Schüler führt das Gymnasium einen Probeunterricht in Deutsch und Mathematik durch. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. 
  • Wenn in beiden Fächern die Note 4 erreicht wurde, können sich die Eltern für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden.

 

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