Einschulungkorridor
Eltern, deren Kinder zwischen dem 1. Juli und 30. September 2024 sechs Jahre alt werden, können selbst entscheiden, ob ihr Kind sofort oder erst ein Jahr später eingeschult wird.
Die Kinder durchlaufen das Anmelde-/ Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie die anderen Kinder.
Auf Grundlage von Beratung und Empfehlung der Schule entscheiden die Eltern dann frei, ob ihr Kind zum kommenden oder zum nächsten Schuljahr eingeschult wird.
Wenn die Eltern die spätere Einschulung wünschen, müssen sie dies bis spätestens 10. April (Stichtag) grundsätzlich der Schule schriftlich mitteilen. Sollte dieses Datum auf das Wochenende oder einen Feiertag fallen, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag. Ohne eine solche Erklärung wird das Kind im September ganz normal schulpflichtig.