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Zurückstellung vom Schulbesuch

Es besteht die Möglichkeit, dass Kinder erst ein Jahr später eingeschult werden, wenn sie noch nicht schulfähig sind. Diese Entscheidung trifft der Schulleiter.

Er stützt sich dabei auch auf die Aussagen des Kindergartens und auf Ergebnisse der Überprüfung der Schulfähigkeit im Schulspiel. In Zweifelsfällen können Schularzt, Schulpsychologe, Beratungslehrer und weitere Beratungsdienste beteiligt werden. Wenn Ihr Kind bereits einmal zurückgestellt wurde, kann es aber grundsätzlich nicht noch einmal zurückgestellt werden.

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