Notenschutz/Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleich und Notenschutz nach Art 52 Abs. 5 BayEUG, §§31 ff BAYSchO
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1. Lese-Rechtschreib-Störung
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2. Ausdehnung der Regelungen zu Nachteilsausgleich und Notenschutz auf weitere Beeinträchtigungen
Nähere Informationen erhalten Sie von den Lehrkräften, Schulleitungen und den zuständigen Schulpsychologen und Beratungslehrkräften an den Schulen.